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KLETTERHALLE WILLINGEN
KLETTERHALLE WILLINGEN
Ihre Adresse für Sport & Fun im Upland
AGBs
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Akzeptierung Ihrer Buchung entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und der Firma Tower- Climbing Willingen. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Buchung und daher bitten wir Sie, diese aufmerksam zu lesen.
2. Anmeldung
Buchungen können sie schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) telefonisch oder persönlich vornehmen. Durch die Buchung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Tower- Climbing Willingen an. Diese werden damit Bestandteil des Vertrages.
3. Vertragsgegenstand
Die Firma Tower- Climbing Willingen verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewählten Aktivität die Leistungen zu erbringen, die per Prospekt bzw. Preisliste angeboten werden. Sonderwünsche können gegen Absprache Berücksichtigung finden. Anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
4. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Firma Tower- Climbing Willingen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und die Firma Tower- Climbing Willingen wirksam.
5. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Preisliste. Sonderwünsche oder individuelle Arrangements unterliegen gesonderten Preisabsprachen. Die Preise verstehen sich in EURO.
6. Zahlungsbedingungen
Bei Buchungen einer Aktivität gelten die folgenden Fristen und Zahlungsmodalitäten :
- Buchungen 14 Tage vor Beginn der ausgewählten Aktivität – 30 % Anzahlung, mindestens aber € 50,--.
- Kurzfristige Anmeldung – 50 % Anzahlung, mindestens aber € 100,--
Die Restbeträge sind vor Beginn der Aktivität zu entrichten.
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Firma Tower- Climbing Willingen die Leistung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Fällige Stornogebühren sind im Folgenden geregelt.
7. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt Ihrerseits von einer gebuchten Aktivität erfolgt immer nur schriftlich.
Eine Stornierung ist mit den folgenden Kosten verbunden :
- bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn pauschal € 20,-
- 14 – 29 Tage vor Aktivitätsbeginn 5 %, aber mindestens € 25,-
- 7 – 13 Tage vor Aktivitätsbeginn 15 %, aber mindestens € 35,-
- 1- 6 Tage vor Aktivitätsbeginn 50 %, aber mindestens € 50,-
Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde zu spät oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Pauschalpreises. Mehrkosten, welche durch Verschiebung oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Erfolgt eine Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Stornierungskosten in Kraft.
8. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig stornieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Stornierungskosten gemäß Ziffer 7 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich macht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
9. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände ( höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken ) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
10. Klettern
Durch die besonderen Gefahren des Kletterns ist den Anweisungen des Personals der Firma Tower- Climbing Willingen unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung wird die Haftung vollkommen ausgeschlossen.
Selbständiges Klettern ohne Anleitung oder Begleitung erfolgt immer auf eigene Gefahr.
Die Firma Tower- Climbing Willingen verpflichtet sich, die Anlagen regelmäßig zu überprüfen und zu warten. Dazu gehört das regelmäßige, nutzungsabhängige Austauschen der Sicherungsseile und die Überprüfung, ob Griffe und Tritte fest verschraubt sind und keine Risse aufweisen. Sollte es trotzdem zu Schäden kommen, die durch nicht sichtbare Materialfehler oder –ermüdung zu Stande kommen, wird sämtliche Haftung ausgeschlossen.
Beim Klettern im Freien wird insbesondere auf den Haftungsausschluss durch höhere Gewalt hingewiesen.
11. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Kunde.
12. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Vorraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über eventuelle gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es ist die Pflicht eines jeden Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters und des Personals der Firma Tower- Climbing Willingen Folge zuleisten.
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt oder Weisungen nicht Folge geleistet, behält sich der Veranstalter vor, den Kunden von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität, gelten die Stornobestimmungen. Bei Ausschluss nach Beginn besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung.
13. Versicherung
Teilnehmer sind durch die Firma Tower- Climbing Willingen nicht versichert. Daher muss jeder Teilnehmer selbst kranken- und unfallversichert sein, da bei den sportlichen Aktivitäten Unfälle nicht ausgeschlossen werden können und der Veranstalter hierfür keine Haftung übernimmt.
14. Beanstandungen
Beanstandungen oder Schäden sind dem Veranstalter, bzw. dem Personal der Firma Tower- Climbing Willingen sofort zu melden und schriftlich niederzulegen, wenn sie nicht während des Programms zu Ihrer Zufriedenheit behoben werden können. Daraus entstehende Schadensersatzansprüche sind spätestens 1 Woche nach Beendigung der Aktivität der Firma Tower- Climbing Willingen zu melden. Später eingereichte Ansprüche verfallen.
15. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten.
Bei verschuldetem Ausfall kann die Firma Tower- Climbing Willingen innerhalb einer angemessenen Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
Bei verschuldetem Ausfall haftet die Firma Tower- Climbing Willingen nur bis zum bezahlten Preis der gebuchten Aktivität und nur für den unmittelbar entstandenen Schaden.
Bei vermittelten Aktivitäten, die Mitarbeiter der Firma Tower- Climbing Willingen nicht durchführen, wird keine Haftung übernommen.
Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen entstehen.
16. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Tower- Climbing Willingen unterliegen deutschem Recht.
17. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Korbach.
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